END USER LICENCE Terms & Services

For “DeepSign GmbH”

INVISID - eine Brand der Deepsign GmbH - (im folgenden INVISID genannt) hat es sich zur Aufgabe gemacht, Ihnen zu helfen, den Schutz beim Versenden und Empfangen von E-Mails für Sender und Empfänger zu verbessern und dies mittels des Einsatzes von automatisierten Prozessen und der Ausgabe von Zertifikaten zu vereinfachen.

Auf Basis der Tastaturnutzung und der Mausbewegung des Nutzers erstellt INVISID ein Verifizierungszertifikat, das einer gesendeten E-Mail angehängt wird, und das der Empfänger einsehen kann. Somit kann der Empfänger den Sender verifizieren/prüfen.

Diese/n Verifizierungs-Service/-Funktionen kann eingesetzt werden, wenn die INVISID-"Software" als Download aus einem Web-basierten Cloud-Dienst heruntergeladen und installiert wird.

Unter “Software” verstehen wir Tools (AddOn und AddIn), Dienstprogramme, Dokumentationen oder Ähnliches, die von uns bereitgestellt wird, einschließlich einer Lizenzdatei) und jede Revision, jedes Update oder Upgrade.

Es gelten die folgenden Lizenzbedingungen, die mit Verweis auf den ausgewählten Leistungsmerkmalen bei der Abonnementbuchung den Vertrag bilden.

§ 1 Vertragsgegenstand, Geltungsbereich

  • 1.1 INVISID mit Geschäftssitz in Saarbrücken ist Entwicklerin des Software-Produkt „INVISID Mail“ (nachfolgend einzeln oder gemeinsam „Software“ genannt). Gegenstand dieses Vertrages ist die Nutzung dieser Software durch den Kunden und durch den Kunden verbundener Dritter.
  • 1.2 INVISID macht die Software über das Internet der Öffentlichkeit unentgeltlich und entgeltlich - je nach Leistungsumfang - zugänglich. Eine Lizenzierung der Software erfolgt ausschließlich gegenüber Einzelpersonen, die das Alter der Volljährigkeit/Geschäftsfähigkeit im Land des Wohnortes erreicht haben, sowie Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. (im weiteren Kunden genannt).
  • 1.3 Wird dem Kunden die Möglichkeit eingeräumt, die Software als kostenlose Testversion zu nutzen, so gelten diese Lizenzbedingungen auch für diesen Fall uneingeschränkt, soweit in einzelnen Bestimmungen nicht Abweichendes geregelt ist.

§ 2 Vertragsschluss

Ein Lizenzvertrag nach den hier geregelten Bedingungen kommt rechtswirksam erst zustande mit der Annahme der Bestellung des Kunden durch INVISID, oder durch das “Akzeptieren” der Lizenzbedingungen im Installationsprozess (Implementation der Softwareelemente) bzw. der automatisierten Freischaltung der Zugriffsberechtigung des Kunden auf die Softwareelement während der Benutzerkontenanlage. Bereits mit der Bestellung bringt der Kunde zum Ausdruck, dass er auf den Zugang einer ausdrücklichen Annahmeerklärung verzichtet. Auch bringt er zum Ausdruck die Datenschutzerklärung gelesen, und verstanden zu haben, diese zu akzeptieren.

§ 3 Softwarenutzung

  • 3.1 Die Software wird dem Kunden zur Nutzungsmöglichkeit zur Verfügung gestellt, nicht veräußert. Sie wird dabei in der eigenen Serverumgebung von INVISID in einer Private Cloud zur Nutzung bereitgehalten, und, um die Kernfunktionen zu gewährleisten, teilweise zum Download bereitgestellt. INVISID stellt Teile der Software in einem Web-basierten Kundenkonto (mittels Schnittstelle der von INVISID in eigener Serverumgebung zu anderen Netzen) zum Download und zur Nutzung bereit. Der Zugriff des Kunden erfolgt über eine von diesem einzurichtende, dauerhafte Datenverbindung bzw. über den Browser, gemäß der Installationsbeschreibung. Von INVISID nicht geschuldet ist die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen dem IT-System des Kunden und dem festgelegten Übergabepunkt.
  • 3.2 INVISID wird die zur Nutzungsmöglichkeit zur Verfügung gestellte Software im Rahmen der technischen Möglichkeiten in der aktuellsten Version einsetzen, wenn die Änderung der Software-Version unter Berücksichtigung der Interessen von INVISID für den Kunden zumutbar ist. Ein Anspruch des Kunden auf den Einsatz einer neueren oder älteren Version der Software besteht nicht, vorbehaltlich der Regelungen zur Gewährleistung durch INVISID. (Updates und Upgrades gem. technischer Beschreibung).
  • 3.3 Der Kunde erhält zur Nutzung der Software eine Zugriffsberechtigung, bestehend aus einem Benutzerkennwort und einem Passwort. Er kann zudem weitere Zugriffsberechtigungen anlegen/wählen (gegen falls abhängig vom gewählten Lizenzmodell). Es obliegt dabei dem Kunden, sicherzustellen, dass diese Zugangsdaten nur ihm bekannt sind und nicht an Dritte weitergegeben sowie auch im Übrigen geheim gehalten werden. Der Kunde hat auch darüber hinaus geeignete Vorkehrungen zu treffen, um die Software vor dem unbefugten Zugriff Dritter zu schützen.
  • 3.4 INVISID räumt dem Kunden nach folgenden Maßgaben das einfache, räumlich unbeschränkte und zeitlich auf die Laufzeit des jeweiligen Vertrages beschränkte, nicht übertragbare Recht zur Nutzung der Software ein. Der Kunde ist berechtigt, die Software im vereinbarten Funktionsumfang zu nutzen, und in Abhängigkeit der vom Kunden gewählten Nutzungsausweitung (Abo-Pläne) weitere Benutzer mit entsprechenden Zugangsdaten mit gleichen Nutzungsrechten auszustatten (Multi-User).
  • 3.5 Der Kunde ist nicht berechtigt,
  • A) auf die auf dem Server von INVISID liegende Software selbst zuzugreifen, diese zu vervielfältigen oder zu verändern;
  • B) den unverschlüsselten und unkompilierten Quellcode der Software einzusehen, zu vervielfältigen oder zu verändern;
  • C) in der Software enthaltene Firmennamen, Marken, Copyright-Vermerke und sonstige Vermerke über Rechtsvorbehalte zu ändern oder zu löschen;
  • D) Dritten die Inanspruchnahme der Leistungen von INVISID zu gestatten oder die Nutzungsberechtigung hinsichtlich der Software an Dritte weiterzugeben, ohne dass INVISID hierzu die Erlaubnis erteilt hat; Dritter in diesem Sinne ist nicht, wer die Leistungen im Auftrag oder auf Weisung des Kunden in Anspruch nimmt, wie beispielsweise Angestellte des Kunden oder freie Mitarbeiter im Rahmen des Auftragsverhältnisses.
  • 3.6 Alle sonstigen Rechte verbleiben bei INVISID. Insbesondere ist der Kunde nicht zur Bearbeitung, Veränderung, Disassemblierung, Dekompilierung, zum Reverse Engineering oder Generierung in sonstiger Weise sowie zur Erstellung von Kopien der Software, insbesondere des Quellcodes der Software, berechtigt, es sei denn, dass die vorerwähnten Nutzungen von §§ 69a-69g UrhG gestattet sind.

§ 4 Mitwirkungsleistungen des Kunden

  • 4.1 Der Kunde übernimmt es, eine Datenverbindung zwischen den von ihm zur Nutzung vorgesehenen Rechnern oder sonstigen Geräten und dem von INVISID definierten Übergabepunkt herzustellen (Browser-/Internetanschluss). INVISID ist berechtigt, den Übergabepunkt jederzeit neu zu definieren, sofern dies erforderlich ist, um eine reibungslose Inanspruchnahme der Leistungen durch den Kunden zu ermöglichen. Der Kunde wird in diesem Fall eine Verbindung zu dem neu definierten Übergabepunkt herstellen, soweit das nicht über die Software im Rahmen eine Upgrades möglich ist.
  • 4.2 Die vertragsgemäße Inanspruchnahme der Leistungen von INVISID ist davon abhängig, dass die vom Kunden eingesetzte Hard- und Software, einschließlich Rechnern, mobilen Geräten, Routern, Datenkommunikationsmitteln etc. den technischen Mindestanforderungen an die Nutzung der aktuell angebotenen Version der Software entsprechen und die vom Kunden zur Nutzung der Software berechtigten Nutzer mit der Bedienung der Software vertraut sind. Im Übrigen wird der Kunde zur Nutzung der Leistungen von INVISID nur solche Hard- und Software einsetzen, die den Mindestanforderungen entspricht, die in der Anlage „Technische Beschreibung“ aufgeführt sind. Die Konfiguration seines IT-Systems ist Aufgabe des Kunden. INVISID bietet an, ihn hierbei aufgrund einer gesonderten Vereinbarung entgeltlich zu unterstützen.

§ 5 Gewährleistung

  • 5.1 Es wird darauf hingewiesen, dass es nicht möglich ist, Software so zu entwickeln, dass sie für alle Anwendungsbedingungen fehlerfrei ist. Es wird keine Gewährleistung für Fehler oder Mängel gegeben.
  • 5.2 Die Haftung von INVISID für die vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung von Verpflichtungen aus diesem Vertrag bleibt hiervon jedoch unberührt.

§ 6 Haftung

  • 6.1 Für Mängel der Software, für die wir keine Eigenschaften oder Leistungszusagen zusichern, die bereits bei deren Zurverfügungstellung zur Nutzung durch den Kunden vorhanden waren, haftet INVISID nur, wenn sie diese Mängel zu vertreten hat. Die Kunden, die Lizenzen im Rahmen der “Alpha”-(Test-)Phase nutzen sind sich bewusst, dass es keine Sach- und/oder Rechtsmängel geben kann.
  • 6.2 Unabhängig vom Rechtsgrund haften die Vertragsparteien für Schäden, die durch eine von ihr zu vertretene Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise (Kardinalspflicht) verursacht wurden. Die Haftung ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen jede Partei bei Vertragsschluss aufgrund der ihr zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste. Die Haftung ist dem Werte nach auf eine Jahresgebühr begrenzt.
  • 6.3 Die Haftung von INVISID ist ausgeschlossen für Fehler, die nicht von INVISID zu vertreten sind;
  • A) Fehler, die dadurch verursacht werden, dass die vom Kunden zur Nutzung der Software eingesetzten Rechner oder sonstigen Geräte nicht den in der Anlage „Technische Beschreibung“ aufgeführten Mindestvoraussetzungen entsprechen;
  • B) Fehler, die durch Bedienungsfehler von Personal im Verantwortungsbereich des Kunden, durch Fehler in Geräten, die nicht in der Verantwortung von INVISID stehen, oder durch sonstige vom Kunden verwendete Produkte und Leistungen verursacht worden sind (Patches von Software Dritter);
  • C) Fehler, die durch höhere Gewalt (z.B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) verursacht worden sind;
  • D) Fehler, die durch die Verletzung von in diesen Endnutzerlizenzbedingungen geregelten Verpflichtungen und Obliegenheiten des Kunden oder durch nicht gestattete Veränderungen oder Bearbeitungen der Software durch Mitarbeiter oder Beauftragte des Kunden oder von Dritten, für die INVISID nicht einzustehen hat, auftreten.
  • 6.4 Der Kunde hat Mängel der Software unverzüglich gegenüber INVISID anzuzeigen. INVISID wird auf Mängelanzeigen innerhalb eines angemessenen Zeitraums reagieren. Die Mängelansprüche verjähren in einem Jahr.
  • 6.5 Für den Verlust von Daten und deren Wiederherstellung haftet INVISID nach den folgenden Maßgaben. INVISID führt regelmäßige Datensicherungsmaßnahmen nach § 10 durch und ist insofern für Datenverluste verantwortlich, es sei denn, INVISID weist nach, dass der Datenverlust im Verantwortungsbereich des Kunden entstanden ist.
  • 6.6 Die in den vorstehenden Ziffern genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für eventuelle Ansprüche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes.
  • 6.7 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch zugunsten der Mitarbeiter und Beauftragten der Vertragsparteien.

§ 7 Verarbeitung personenbezogener Daten

  • 7.1 Die Funktion der Software, sowie die Aktivierung der Lizenz setzt die Erhebung personenbezogener Daten voraus. Deren Verarbeitung und Nutzung erfolgt unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere des Art. 28 EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO). Der Kunde ist verpflichtet, mit INVISID einen Vertrag über die Verarbeitung der Daten im Auftrag abzuschließen. INVISID erstellt daher für und mit den Informationen des Kunden bei der Kunden-/Kundenkontoanlage eine entsprechende Datenschutzvereinbarung (AVV), die bei Start des Vertrages / Nutzung des Services wirkt.
  • 7.2 INVISID hat einen Datenschutzbeauftragten bestellt, an den sich der Kunde bei Fragen zum Thema Datenschutz jederzeit wenden kann. Der Kunde erreicht diesen über die E-Mail-Adresse [email protected].

§ 8 Datenherausgabe / Datenlöschung

  • 8.1 INVISID wird auf Anforderung des Kunden über das Kundenkonto gespeicherte persönliche Daten jederzeit, spätestens jedoch sechs Monate nach Beendigung des Vertragsverhältnisses gemäß DSGVO löschen. Bis zur endgültigen Löschung kann das Konto wieder aktiviert werden.
  • 8.2. Hat der Nutzer den Vertrag gekündigt, und ist das Laufzeitende erreicht, und ist die Frist gemäß 8.1. abgelaufen, so kann INVISID die personen-bezogenen, technischen Daten, die zur Gewährung und Bereitstellung der Softwarefunktionen gespeichert wurden (Logs, Tastenanschläge, Protokolle etc), anonymisieren und sodann zu Trainingszwecke der KI nutzen.
  • 8.3. Besteht oder bestand ein kostenpflichtiger Vertrag, so hat der Kunde das Recht die weitere Nutzung der Daten gemäß 8.2. zu untersagen.

§ 9 Datensicherung / Servicelevel

INVISID wird laufende, arbeitstägliche Sicherung der Daten des Kunden auf dem Datenserver durchführen, um die Funktionen sicherzustellen, soweit dies zur Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen erforderlich ist.

§ 10 Rechte

Der Kunde räumt INVISID das Recht ein, die vom Kunden bei Nutzung der Software gespeicherten Daten vervielfältigen zu dürfen, INVISID ist auch berechtigt, die Daten in einem Ausfallrechenzentrum vorzuhalten. Zur Beseitigung von Störungen ist INVISID darüber hinaus berechtigt, Änderungen an der Struktur der Daten oder dem Datenformat vorzunehmen.

§ 11 Vergütung

  • 11.1 Für die Nutzung der Software schuldet der Kunde INVISID die vereinbarte Vergütung, die bei der Nutzung/Aktivierung/Buchung bzw. Anlegen des Konto's ausgewiesen werden. Die Vergütungsbeträge sind sofort unbar, unter Nutzung der Zahlungsdienstleister im Voraus für den Nutzungszeitraum (Periode) zu begleichen.
  • 11.2 Wird dem Kunden die Möglichkeit eingeräumt, die Software als kostenlose Testversion zu nutzen, schuldet der Kunde hierfür keine Vergütung. Die Refinanzierung unserer Dienste kann über eingeblendete Werbung erfolgen.
  • 12.3 INVISID ist berechtigt, die ihren Leistungen zugrundeliegende Preisliste nach billigem Ermessen (§ 315 Abs. 3 BGB) zu ändern. INVISID wird den Kunden über Änderungen in der Preisliste spätestens sechs Wochen vor Inkrafttreten der Änderungen über das Benutzerkonto informieren.

§ 12 Vertragslaufzeit, Kündigung

  • 12.1 Der Vertrag über die Nutzung der Software läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten jederzeit gekündigt werden, sofern nichts Abweichendes vereinbart wird. Ein, auch anteiliger Rückerstattungsanspruch bei vorzeitiger Kündigung oder Nichtnutzung besteht nicht, lediglich die anteilige Anrechnung bei Veränderung des Abonnements gemäß Absatz 12.2.
  • 12.2. Der Kunde kann bei der Buchung auch zwischen unterschiedlichen Vertragslaufzeiten wählen, die sich dann auch um die jeweilige Vertragslaufzeitsperiode automatisch verlängert.
  • 12.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  • 12.4 Im Falle einer Vertragsbeendigung der kostenpflichtigen Abonnements werden kostenpflichtige Services / Funktionen eingestellt. Der Kunde erhält/behält dann ein “kostenneutrale” Abonnements mit geringerem Leistungsumfang.

§ 13 Änderungen und Ergänzungen dieser Endnutzerlizenzbedingungen und sonstiger vertraglicher Regelungen

  • 13.1 INVISID behält sich vor, diese Endnutzerlizenzbedingungen jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern. Änderungen und Ergänzungen wird INVISID dem Kunden in Textform mitteilen. Die geänderten Endnutzerlizenzbedingungen gelten als anerkannt, wenn der Kunde nicht innerhalb eines Monats nach Empfang der Mitteilung der Geltung der neuen Endnutzerlizenzbedingungen widerspricht.
  • 13.2 Widerspricht der Kunde der Geltung der neuen Endnutzerlizenzbedingungen innerhalb dieser Frist, ist INVISID berechtigt, geschlossene Verträge mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende zu kündigen. Mit der Kündigung erlischt die dem Kunden zur Nutzung der Software eingeräumte Lizenz. Für den Zeitraum nach Vertragsbeendigung bereits gezahlte Nutzungsentgelte werden ggf. anteilig zurückerstattet.
  • 13.3 Änderungen und Ergänzungen sonstiger vertraglicher Vereinbarungen, insbesondere gesonderter Einzelverträge mit dem Kunden mit Ausnahme der in Ziffer 8.1 genannten Datenschutzvereinbarung, bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

§ 14 Sonstiges

  • 14.1 Auf mit dem Kunden geschlossene Verträge und sonstige vertragliche Regelungen einschließlich dieser Endnutzerlizenzbedingungen findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
  • 14.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Endnutzerlizenzbedingungen oder mit sonstigen vertraglichen Vereinbarungen mit dem Kunden ist Saarbrücken.
  • 14.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Endnutzerlizenzbedingungen unwirksam sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.